Diese Liste wird
nach neuestem Wissensstand erstellt.
Jedoch können
daraus keine Regressansprüche
geltend gemacht
werden.
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Art der Fahrt |
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befreit
und |
nicht befreit |
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ambulante
Behandlung beim Arzt
oder
in einer Klinik
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frei |
Wird
nicht bezahlt! |
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stationäre
Behandlung in einer Klinik oder Kurklinik!
Einlieferung u. Entlassung! |
frei
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Mind.
5 € oder 10% Eigenanteil |
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ambulante
Operation
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frei
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Mind.
5 € oder 10% Eigenanteil |
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~
Chemo-Strahlen-Therapie
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frei
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Mind.
5 € oder 10% Eigenanteil |
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~
Dialyse
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frei
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Mind.
5 € oder 10% Eigenanteil |
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~Serienfahrten
~ #
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frei
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Mind.
5 € oder 10% Eigenanteil |
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Fahrten
zu Vor- und Nachuntersuchungen innerhalb 14 Tagen vor oder nach einer OP
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frei
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Mind.
5 € oder 10% Eigenanteil |
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Verlegung
von einer Klinik zu einer anderen Klinik oder zur Reha
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frei
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frei |
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*
Eine Befreiung
und Fahrtgenehmigung erhalten sie auf
Antrag bei ihrer Krankenkasse oder Sozialamt, wenn sie die sozialen Anforderungen erfüllen oder bei Chronischen Erkrankungen (1% bzw. 2% von Jahreseinkommen müssen selbst bezahlt werden)! ~Fahrten vorher Genehmigungspflichtig! # Fahrtenaufstellungen mit täglicher Unterschrift bei den meisten Kassen erforderlich, Vordrucke sind beim Fahrer erhältlich! Die obere Regelung ist seit 01.01.04 gültig! Merkblatt für Patienten! |
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